Die allgemeinen Vorschriften der Abschnitte 4.1.1, 4.1.2 und 4.1.3 mssen erfllt sein.

Sondervorschrift fr die Verpackung B 7:
Fr die UN-Nummern 1222 und 1865 sind wegen des Explosionspotenzials dieser Stoffe bei Befrderung in groen Mengen Gropackmittel (IBC) mit einem Fassungsraum von mehr als 450 Liter nicht zugelassen.